Freilegung von Zähnen

Durchbruchsstörungen von bleibenden Zähnen kommen häufig vor und werden heute kieferorthopädisch und kieferchirurgisch behandelt. Durch die Verlagerung eines Zahnes kann es zu einem irregulären Durchbruch eines Zahnes an falscher Position kommen oder der Zahn bleibt vollständig im Knochen zurück (Retention).

Wenn es sich um einen wichtigen Zahn wie z.B. einen Eckzahn handelt, sollte er möglichst in die Zahnreihe eingeordnet und nicht entfernt werden.

Ein derartiger Zahn kann chirurgisch in einem kleinen Eingriff in örtlicher Betäubung freigelegt werden. Dabei wird eine kleine Befestigung (Bracket mit Kettchen) aufgeklebt. An dieser Kette kann der Zahn dann z.B. mit einem Gummizug im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung in die korrekte Position in der Zahnreihe gezogen werden.

Dysgnathiechirurgie

Korrektur Lippen- / Zungenbändchen

Ein zu stark ausgebildetes Lippenbändchen kann vor allem im Oberkiefer die Schneidezähne auseinanderschieben. Die Lücke wird Diastema genannt. Häufig wird das Lippenbändchen durchtrennt oder zurückgesetzt, damit sich diese Lücke schließt, vor allem bei kieferorthopädischen Behandlungen.

Das Zungenbändchen zwischen der Zungenunterseite und dem Mundboden kann die Beweglichkeit der Zunge stark einschränken und das Herausstrecken der Zunge sogar verhindern. Gelegentlich ist es sogar bei Neugeborenen notwendig, das Zungenbändchen durch einen einfachen chirurgischen Eingriff zu lösen (Frenektomie). Auf jeden Fall sollte ein verkürztes oder fixiertes Zungenbändchen vor Sprachentwicklung gelöst werden um spätere Sprech- und Sprachenwicklungsstörungen zu vermeiden.   

Wir führen alle Eingriffe an Lippen- und Zungenbändchen in der Regel modern und nach neuesten Erkenntnissen mit dem CO2-Laser durch.